Im ersten Teil habe ich beschrieben, wie schnell man 2.500 Euro zahlen soll,
weil angeblich irgendwas Falsches in der Biotonne gelandet ist.
Kollektivstrafe, Pauschalverurteilung, fertig ist die Rechnung.
Aber weißt du, was das Beste ist?
Ich habe nicht mal Kontrolle darüber, was in „meine“ Tonne fliegt.
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Bei uns stehen fünf Biotonnen – direkt an der Straße.
Nicht hinter’m Tor.
Nicht auf einem privaten, abgeschlossenen Gelände.
Nein, ganz normal am Gehweg.
Freier Zugang für:
– Passanten
– Nachbarn
– Kinder
– Hundebesitzer
– Leute, die dir einfach was reindrücken wollen
– oder einfach nur ein Windstoß, der was reinbläst
Und trotzdem soll ich haften?
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Realitätsfremder geht’s kaum.
- Ich kann die Tonnen nicht abschließen.
- Ich sehe nicht, wer was wann reinschmeißt.
- Ich hab keine Kameras, keine Sensoren, keine Schranke davor.
Und wenn dann jemand eine Plastiktüte in die Biotonne haut,
dann soll ich – der Mieter, der nicht mal was sieht –
2.500 Euro Strafe zahlen?
Ich hab keine Ahnung, was drin ist –
aber ich soll dafür blechen.
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Noch besser: Es sind fünf Tonnen.
Wenn also einer besonders viel Schaden anrichten will,
wirft er in jede einzelne Tonne einen Fremdstoff.
Fünfmal 2.500 Euro?
Was soll das sein? Müll-Roulette?
Oder soll ich jetzt ernsthaft:
– mit Schlafsack draußen schlafen?
– Kameraüberwachung beantragen?
– Schild aufstellen: „Bitte nicht sabotieren!“?
Nein.
Das ist nicht mein Job. Das ist lächerlich.
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Fazit:
Solange die Tonnen offen und für jeden zugänglich sind,
solange niemand beweisen kann, wer was eingeworfen hat,
solange keine Kontrolle möglich ist –
– darf auch niemand persönlich haftbar gemacht werden.
Das wäre wie:
Einer wirft Müll aus’m Fenster –
und die ganze Hausgemeinschaft soll’s zahlen.
So funktioniert Gerechtigkeit nicht.
So funktioniert Willkür.
Und wenn das wirklich kommen sollte –
dann geht’s vor Gericht. Ohne Wenn und Aber.
Denn solange ich die Tonne nicht abschließen kann,
kann ich auch keine Verantwortung dafür tragen.
Ende der Diskussion.